Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 
 

1. Allgemeines
Die folgenden Bedingungen sind dazu bestimmt, die Geschäftsbeziehungen zwischen uns und Ihnen reibungslos und zweifelsfrei zu gestalten. Sie sind Bestandteil aller von uns und mit uns abgeschlossenen Geschäfte. Sonstige Bedingungen in Bestellungen oder Gegenbestätigungen werden nur dann Bestandteil des Vertrages, wenn sie nicht vom Inhalt dieser Bedingungen abweichen oder von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt werden. Auftragsänderungen sind nur auf Ihre Kosten möglich.


2. Preise 
a.) Unsere Bruttopreise sind unverbindliche Preisempfehlungen einschließlich der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer.
b.) Unsere Nettopreise gelten ausschließlich Mehrwertsteuer.


3. Lieferung
Der Versand unserer Produkte erfolgt auf Ihre Kosten und Gefahr ohne Gewähr für den billigsten Versandweg. Bei Transportschäden oder Verlust der Sendung wird eine sofortige Tatbestandsaufnahme bei dem Frachtführer empfohlen.

Genannte Lieferzeiten halten wir nach Möglichkeit ein. Bei Lieferverzug muß der Besteller dies ausdrücklich feststellen und eine Nachlieferfrist von 4 Wochen gewähren. Falls bis Ablauf der Nachfrist nicht geliefert wurde, kann der Besteller durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten.


4. Zahlung
a.) Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 10 Tagen ohne Abzüge ab Rechnungsdatum. Geht die Bestellung aus einem Angebot her vor, gelten die dort festgelegten Zahlungsbedingungen.
b.) Bei Zielüberschreitung berechnen wir Verzugszinsen in Höhe von 4 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank. 
c.) Die Zahlung mit Scheck oder per Zahlungsanweisung gilt als vereinbart.
d.) Erstlieferungen erfolgen per Nachnahme, bzw. Barzahlung bei Anlieferung.


5. Gewährleistung 
a.) Wir leisten Gewähr für die Fehlerfreiheit unserer Produkte für die Dauer von 6 Monaten ab Lieferdatum. Für unsere Handelsware geben wir die Gewährleistung und Fristen an die jeweiligen Hersteller weiter. Wir behalten uns vor den Ersatz des Kaufgegenstandes, eine Nachbesserung des Kaufgegenstandes oder eine angemessene Minderung des Kaufpreises. Im Falle einer Nachbesserung ersetzen wir die unbrauchbaren Teile innerhalb der Garantiefrist. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Durch Nachbesserung wird keine neue Gewährleistungsfrist in Lauf gesetzt.
b.) Reklamationen sind sofort, spätestens jedoch innerhalb von 8 Tagen nach Datum des Wareneingangs schriftlich mitzuteilen. Werden Mängel nicht in der oben angegebenen Frist mitgeteilt, gilt die Ware als vertragsgemäß geliefert und abgenommen. Dies gilt nicht für verdeckte Mängel. 
c.) Geringfügige Abweichungen in Farbe und konstruktiver Ausführung im Zuge technischer Weiterentwicklung berechtigen nicht zur Reklamation. Muster gelten als Anschauungsstücke, bei denen handelsübliche Abweichungen gestattet sind.
d.) Maßanfertigungen können weder umgetauscht noch zurückgenommen werden.


6. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt unser Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung unserer Forderungen. Die Hingabe eines Wechsels oder Schecks gilt erst als Zahlung, wenn die Einlösung des Papiers erfolgt ist.

7. Verlängerter Eigentumsvorbehalt
a.) Der Käufer ist berechtigt, den gelieferten Gegenstand im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern, Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Käufer zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.
b.) Die Be- und Verarbeitung des gelieferten Gegenstandes erfolgt stets im Namen und im Auftrag für uns. Erfolgt eine Verarbeitung mit uns nicht gehörenden Gegenständen, so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert des von uns gelieferten Gegenstandes zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen. Dasselbe gilt, wenn der gelieferte Gegenstand mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt wird.
c.) Wird der gelieferte Gegenstand mit einem Grundstück verbunden, so tritt der Käufer uns die Forderung zur Sicherheit ab, die ihm auf Grund der Verbindung gegen einen Dritten erwachsen.
d.) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers freizugeben, sofern ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 Prozent übersteigt.


8. Gerichtsstand
Erfüllungsort ist Ludwigsburg BW. Es gilt deutsches Recht.